Kindertagesbetreuung anmelden
Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.
Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:
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Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
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Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
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Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
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Alter
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Entwicklungsstand
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sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
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Lebenssituation
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Interessen und Bedürfnisse
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ethnische Herkunft.
Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.
Voraussetzungen
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Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.
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Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.
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Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.
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Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.
Gebühren (Kosten)
Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Tageseinrichtungen/Tagespflege im Gebiet der Hansestadt Gardelegen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.
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Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.
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Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.
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Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht.
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.