Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Öffentliche Veranstaltungen mit Beschallungstechnik sind im Ordnungsamt der Hansestadt Gardelegen 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen (Anmeldung einer Veranstaltung).
Erforderliche Angaben: Veranstalter, Veranstaltungsort, Art der Veranstaltung, Veranstaltungszeit, Zahl der zu erwartenden Gäste
Kosten
Die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung ist gebührenfrei. Das Ordnungsamt behält sich jedoch vor, Auflagen zu versehen welche mittels Ordnungsverfügung an den Veranstalter kommuniziert werden. In diesem Fall können Gebühren entstehen.
Im Falle eines Ausschankes ist die Anzeige über ein vorrübergehendes Gaststättengewerbe (Formular) erforderlich( 40,00 €).
Ansprechpartner
Ordungsamt: Frau Wille & Herr Fütz, Tel. 03907-716 140 / 03907-716 185 / Ordnungsamt@gardelegen.de
Volltext
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.
Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.
Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.
Ansprechpunkt
Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Kosten
Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.