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Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Personen,

  • für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  • sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,

können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde im Original
  • bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
  • bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original

Kosten

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Frist

Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.

Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
  • Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
  • Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
  • Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
  • Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.