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Städtebauförderung

Mit den Städtebauförderprogrammen unterstützen seit über 50 Jahren Bund, Länder und Kommunen bei der Gestaltung attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Lebensräume.

Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern.

Quelle: Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat

Verfügungsfonds der Hansestadt Gardelegen

Für die Jahre 2024 und 2025 hat die Hansestadt Gardelegen einen Verfügungsfonds eingerichtet, um Kleinstmaßnahmen mit einer 50-prozentigen Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung zu unterstützen, die der Stärkung und Belebung der Altstadt und Bahnhofsvorstadt dienen.

Es handelt sich um eine Projektförderung, welche als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt wird.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Vereine, Initiativen, die Hansestadt Gardelegen, gemeinnützige Träger, öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen etc., die durch eine geschäftsfähige Person vertreten werden.

Antragsstellung:

Der Antrag auf Gewährung von Fördermitteln (Zuwendungen) aus dem Verfügungsfonds ist schriftlich bei der Hansestadt Gardelegen, Stabstelle Stadtmarketing/ Wirtschaftsförderung, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Hansestadt Gardelegen oder per Email an: info@gardelegen.de einzureichen.

Gewährung von Fördermitteln - Fördervoraussetzungen

Die Gewährung von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds ist geregelt in der Verfügungsfondsrichtlinie.

>> Verfügungsfondsrichtlinie

Antragsformular:

>> Förderantrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Hansestadt Gardelegen

Mittelanforderung (nach Projektabschluss):

>> Antrag auf Mittelanforderung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds



In dem Erklärfilm des BMI “So funktioniert die Städtebauförderung“ erhalten Sie erste Informationen zum Einsatz von Städtebaufördermitteln.

Sie wohnen im Sanierungsgebiet und möchten bauliche Veränderungen vornehmen, dann können Sie sich beraten lassen und einen Antrag auf Städtebausanierungsmittel stellen.

In einem persölichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gern über die Städtebaufördergramme und in welchem Sanierungsgebiet sie zur Anwendung kommen. Wir informieren Sie, welche Maßnahmen Ihres Vorhabens gefördrt werden können.

Bitte beachten sie auch die Fortschreibung des Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes für die Fördergebiete der Städtebauförderung der Hansestadt Gardelegen.