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Bauordnung & Bauleitplanung

Sie planen ein Investitionsvorhaben in unserer Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen, dann sind unsere Mitarbeiter aus dem Bereich Bauordung und Bauleitplanung genau die richtigen Ansprechpartner. In Kombination mit unserer Wirtschaftsförderung unterstützen wir gern bei der Realisierung Ihrer Vorhaben.

Die Mitarbeiter aus dem Bereich Bauordung und Bauleitplanung geben Ihnen Auskunft, welches Verfahren für Ihr Vorhaben in Frage kommt, ob ein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 77 Abs. 1 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) erforderlich ist, oder ob § 68 Abs. 1 der Bauordnung LSA Baugenehmigungsfreistellung zur Anwendung kommt.

Formulare und Erläuterungen für die Erteilung einer Baugenehmigung erhalten Sie beim Formularservice des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr auf dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Ob in dem Gebiet in der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen, in dem Sie Ihr Vorhaben planen, ein rechtsgültiger Bauleitplan vorliegt oder sich gerade in der Planungsphase befindet, entnehmen Sie den nachfolgenden Übersichten.

Laufende Bauleitplanverfahren im Überblick:


Rechtskräftige Bauleitplanungen im Überblick:

Rechtskräftige Bauleitplanverfahren


Bauleitplanung - 01 Wohnen

Bauleitplanung - 02 Industrie, -Gewerbe und Mischgebiet

Bauleitplanung - 03 Einzelhandel

Bauleitplanung - 04 Erneuerbare Energien

Bauleitplanung - 05 Sonstiges