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Nutzung des Wanderweges "Jägerstieg" für das Jahr 2025

Wache:  039088-90-3710                StOFw :  039088-90-3700


Das Begehen des „JÄGERSTIEG“ zu Fuß oder mit dem Rad, ist an unten aufgeführten Tagen, zu den jeweils angefügten Zeiten, gestattet: Durchgang nur an der Fußgängerschleuse.


Januar 2025
01. - 05.01. | 24.01. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr
Februar 2025
07. - 09.02. | 21. - 23.02. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr
März 2025
07. - 09.03. | 21. - 23.03. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr
April 2025
04. - 06.04. | 18. - 27.04. jeweils 09:00 bis 16:00 uhr
Mai 2025
01. - 04.05. | 09. - 11.05. | 23. - 25.05. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr
Juni 2025
06. - 15.06. | 27. - 30.06. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr

Das Betreten des Truppenübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und mit dem Verzicht auf jegliche Schadensansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.

Auf dem Truppenübungsplatz muss stets mit einer Gefahr durch nicht aufgefundene Blindgänger gerechnet werden. Der Wanderweg darf deshalb nicht verlassen und gefundene Gegenstände dürfen nicht berührt werden! Im Interesse der Nutzung des Wanderweges, wurden geringfügige Truppenbewegungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen für die Freigabe des "JÄGERSTIEG"  nicht berücksichtigt. Wanderweg nicht verlassen, es ist immer mit Militärverkehr zu rechnen!


Außerhalb der aufgeführten Zeiten ist, auf Grund des Übungsbetriebes, das Betreten des "Jägerstieg" / Übungsplatzes verboten. Unbefugtes Betreten wird strafrechtlich verfolgt. Es wird gebeten, Abfall nicht wegzuwerfen. Änderungen sind jederzeit möglich!


  • Datum: 03.01.2025

    Bekanntmachung über die Nutzung des Jägerstieges - Wanderweges

  • Datum: 03.01.2025

    Schieß- Übungswarnung für den Truppenübungsplatz Altmark in der Colbitz Letzlinger Heide