Nutzung des Wanderweges "Jägerstieg" für das Jahr 2025
Wache: 039088-90-3710 StOFw : 039088-90-3700
Das Begehen des „JÄGERSTIEG“ zu Fuß oder mit dem Rad, ist an unten aufgeführten Tagen, zu den jeweils angefügten Zeiten, gestattet: Durchgang nur an der Fußgängerschleuse.
Januar 2025 |
01. - 05.01. | 24.01. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr |
Februar 2025 |
07. - 09.02. | 21. - 23.02. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr |
März 2025 |
07. - 09.03. | 21. - 23.03. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr |
April 2025 |
04. - 06.04. | 18. - 27.04. jeweils 09:00 bis 16:00 uhr |
Mai 2025 |
01. - 04.05. | 09. - 11.05. | 23. - 25.05. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr |
Juni 2025 |
06. - 15.06. | 27. - 30.06. jeweils 09:00 bis 16:00 Uhr |
Das Betreten des Truppenübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und mit dem Verzicht auf jegliche Schadensansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.
Auf dem Truppenübungsplatz muss stets mit einer Gefahr durch nicht aufgefundene Blindgänger gerechnet werden. Der Wanderweg darf deshalb nicht verlassen und gefundene Gegenstände dürfen nicht berührt werden! Im Interesse der Nutzung des Wanderweges, wurden geringfügige Truppenbewegungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen für die Freigabe des "JÄGERSTIEG" nicht berücksichtigt. Wanderweg nicht verlassen, es ist immer mit Militärverkehr zu rechnen!
Außerhalb der aufgeführten Zeiten ist, auf Grund des Übungsbetriebes, das Betreten des "Jägerstieg" / Übungsplatzes verboten. Unbefugtes Betreten wird strafrechtlich verfolgt. Es wird gebeten, Abfall nicht wegzuwerfen. Änderungen sind jederzeit möglich!