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Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen

Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Paare können für eine Kinderwunschbehandlung eine finanzielle Unterstützung bekommen.

Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen.

Den Zuschuss gibt es höchstens bis zum 3. Behandlungsversuch. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen.

Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung gefördert:

  • In-vitro-Fertilisation (IVF)
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Ein Arzt oder eine Ärztin muss bescheinigen, dass die Behandlung notwendig ist.

Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses stellen.

Verfahrensablauf

Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:

Onlinedienst

  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
  • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie entweder ein Servicekonto oder können sich mit dem neuen Personalausweis und der AusweisApp2 authentifizieren. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren.
  • Sie müssen den Antrag entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis signieren. Oder Sie signieren den Antrag auf Papier via Mantelbogen.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Papierform

  • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie hier im Serviceportal unter »Formulare«. Oder vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
  • Senden Sie alles per Post an die zuständige Stelle.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid .

Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses stellen. Mehr Informationen zum Antrag auf Auszahlung finden Sie in der Dienstleistung »Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen«.

Ansprechpunkt

Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt

Voraussetzungen

Es werden nur heterosexuelle Paare gefördert.

Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.  
  • Als Frau sind Sie zwischen 25 und 40 Jahre alt.
  • Als Mann sind Sie zwischen 25 und 50 Jahre alt.
  • Die Behandlung erfolgt in einer Reproduktionseinrichtung in Sachsen-Anhalt.
  • Sie haben eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopien Ihres Personalausweises und Ihres Ehegatten oder aktuelle Meldebescheinigungen oder Aufenthaltstitel
  • Gesetzlich Versicherte oder bei der Heilfürsorge versicherte Ehepaare:
  • Kopie vom genehmigten Behandlungsplan sowie vom Begleitschreiben zum Behandlungsplan (§ 27a SGB V)
  • Privat Versicherte/ Beihilfeberechtigte/ Nichteheliche Paare:
    • Kopie vom Kostenvoranschlag der Kinderwunschklinik
    • Erklärung über die Übernahme bzw. Ablehnung der Kosten der privaten Krankenversicherung beziehungsweise der Beihilfestelle

Kosten

kostenfrei

Frist

Sie müssen den Zuschuss vor dem Beginn der Behandlung beantragen. Sie dürfen die Behandlung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durchführen lassen. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Der Bund beteiligt sich an der Förderung.