Informationen zu den Bundestagswahlen 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
Bis zum 02.02.2025 erhalten alle Wahlberechtigten Ihre Wahlbenachrichtigung. Dieser können alle wichtigten Informationen zur Ausübung des Wahlrechts, wie z.B. Wahlzeit, Wahllokal usw. entnommen werden.
Für Personen, welche Ihr Wahlrecht am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal ausüben können, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.
Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können sie bereits jetzt persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail unter wahlschein@gardelegen.de beantragen.
Sie können diesen auch online über https://www.gardelegen.de/Bürgerservice/Anliegen-von-A-bis-Z/Was-erledige-ich-wo-/Wahlschein-beantragen anfordern; eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. Der Antrag kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Aber, Achtung: Aufgrund der vorzeitigen Neuwahl des deutschen Bundestages wird der Zeitraum für die Briefwahl (Ausgabe der Unterlagen) auf voraussichtlich rund zwei Wochen begrenzt.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein.
Wer den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt abzuholen, oder den Antrag persönlich dort stellen. Vor Ort kann man den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief direkt abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.
Dafür wird voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 das Briefwahlbüro im Raum Bornemann, Haus II, Stadtverwaltung, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Hansestadt Gardelegen eröffnet.
Weitere Informationen unter www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Für Fragen oder Hinweise steht Ihnen das Wahlamt der Hansestadt Gardelegen zur Verfügung.