Informationen zu den Bundestagswahlen 2025
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025
- PDF-Datei: PDF, 778 kB)Datum: 13.02.2025 (
- PDF-Datei: PDF, 1 MB)Datum: 24.01.2025 (
Briefwahlbüro zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr geöffnet
Alle wichtigen Informationen zur Ausübung des Wahlrechts, wie z.B. Wahlzeit, Wahllokal usw. können Wählerinnen und Wähler der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Für Personen, die ihr Wahlrecht am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal ausüben können, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.
Wer sich jetzt noch kurzfristig für die Briefwahl entscheidet, sollte schnellstmöglich, spätestens bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr bei der Gemeindebehörde die Briefwahlunterlagen beantragen. Da in diesen Fällen eine Zustellung nicht mehr rechtzeitig möglich wäre, müssen Wahlberechtigte ihre Unterlagen bei der Gemeindebehörde abholen oder können dort die Briefwahl noch an Ort und Stelle nutzen. In besonderen Einzelfällen (z.B plötzliche Erkrankung) ist eine Beantragung der Briefwahl noch - durch entsprechend Bevollmächtigte - am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Wer bisher die bereits beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, sollte umgehend bei der Hansestadt Gardelegen nachfragen. Ist der bereits beantragte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bisher nicht zugegangen, besteht nur bis Sonnabend, 22. Februar, 12 Uhr die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein zu erteilen.
Wer den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt abzuholen, oder den Antrag persönlich dort stellen. Bei persönlichem Erscheinen besteht die Möglichkeit, den Stimmzettel direkt vor Ort auszufüllen und den Wahlbrief abzugeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.
Eine rechtzeitige Zustellung über die Deutsche Post, kann nur bei Einwerfen des Wahlbriefes bis Donnerstag, 20. Februar, in einem Postkasten der Deutschen Post gewährleistet werden.
Desweiteren können die Wahlbriefe bis Sonntag, 23. Februar 2025, 13:30 Uhr in den Hauspostkasten der Stadtverwaltung, Haus II, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Hansestadt Gardelegen oder bis zum Wahltage, 23. Februar 2025, 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingeworfen werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Raum Bornemann, Haus II, Stadtverwaltung, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Hansestadt Gardelegen ist noch zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Do 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
- Fr 09.00 Uhr - 15.00 Uhr (ab 12 Uhr bitte den Hintereingang nutzen)
Weitere Informationen unter www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Informationen zur Desinformation unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation-bei-bt-wahl/desinfo-bei-bt-wahl-artikel.html
Für Fragen oder Hinweise steht das Wahlamt der Hansestadt Gardelegen zur Verfügung.