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Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Sie haben Ihr erstes juristisches Examen bestanden und möchten nun den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen? Informieren Sie sich hier.

Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.

Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

In Sachsen-Anhalt können Sie den Vorbereitungsdienst in folgenden Landgerichtsbezirken absolvieren:

  • Magdeburg
  • Halle
  • Dessau-Roßlau
  • Stendal

Verfahrensablauf

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.

  • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
  • In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
  • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Voraussetzungen

  • Sie haben das erste juristische Examen bestanden

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
  • eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
  • einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
  • eine Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
  • bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
  • gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
  • Führungszeugnis (Belegart »O«)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung

Kosten

Keine.

Frist

Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)