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Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)